Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret geht es um die Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten nach § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) in der Fassung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998).
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