SG Chemnitz, vom 03.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 676/03
Beweislast über die Mitwirkung in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
LSG Chemnitz, Urteil vom 21.04.2008 - Aktenzeichen L 3 AL 34/05
DRsp Nr. 2008/16910
Beweislast über die Mitwirkung in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Behauptet der Versicherte die Erfüllung seiner Mitteilungspflicht durch mündliche oder konkludente Erklärungen trotz seiner unvollständigen Angaben im Antragsformular, so trifft ihn in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid die Beweislast. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]