Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem klagenden Arbeitnehmer einen behindertengerechten Arbeitsplatz zuzuweisen.
Der Kläger weist einen Grad der Behinderung von 100 auf und ist seit 01.05.1981 bei den Amerikanischen Streitkräften zuletzt als Feuerlöschtechniker beschäftigt. Der Kläger ist seit 16.07.2000 durchgängig arbeitsunfähig erkrankt und erhält seit 01.09.2000 eine Berufsunfähigkeitsrente.
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