LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.08.1997
6 Sa 585/97
Normen:
KO § 61 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 05.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1323/96

Bevorrechtigte Konkursforderung des Arbeitnehmers: Begriff und Umfang der Bezüge - Incentive-Prämie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.1997 - Aktenzeichen 6 Sa 585/97

DRsp Nr. 2002/8464

Bevorrechtigte Konkursforderung des Arbeitnehmers: Begriff und Umfang der "Bezüge" - Incentive-Prämie

Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung des Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, in dem der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.

Normenkette:

KO § 61 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den konkursrechtlichen Rang der dem Kläger aus dem Jahre 1993 zustehenden sogenannten Incentive-Provisionen. Der Kläger war seit 1974 bei der Gemeinschuldnerin, der Firma S. GmbH & Co. W., als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Am 31.08.1994 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.