BSG - Urteil vom 24.01.1991
2 RU 44/90
Normen:
BBG § 87a; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, § 539 Abs. 2, § 548 Abs. 1 S. 1; SG § 30 Abs. 3, § 30 Abs. 1; SGB I § 18 ; SGB X § 102 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 539 Nr. 8
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein,

Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens

BSG, Urteil vom 24.01.1991 - Aktenzeichen 2 RU 44/90

DRsp Nr. 1998/7860

Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens

1. Der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens und nicht allein nach der unmittelbar zum Unfall führenden einzelnen Verrichtung zu beurteilen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BBG § 87a; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, § 539 Abs. 2, § 548 Abs. 1 S. 1; SG § 30 Abs. 3, § 30 Abs. 1; SGB I § 18 ; SGB X § 102 ;

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Erstattung ihrer Aufwendungen, die ihr für den Krankentransport und die ärztliche Behandlung des Beigeladenen nach dessen Unfall am 10. Dezember 1983 entstanden sind.