LAG Frankfurt/Main, vom 26.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 66/03
ArbG Gießen, vom 22.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 11/02
Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle
BAG, Beschluß vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 1 ABR 32/04
DRsp Nr. 2006/6955
Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle
»Die Betriebsvertretung hat darüber mitzubestimmen, wie in Dienststellen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte bei der Weiterleitung und Befolgung des Vernehmungsersuchens eines Ermittlers von Diskriminierungsvorwürfen an zivile Beschäftigte verfahren werden soll.«
Orientierungssätze:1. Regelungen innerhalb einer Dienststelle der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte darüber, mit welchen Maßgaben die Beschäftigten dem Vernehmungsersuchen eines Ermittlers von Diskriminierungsvorwürfen nachzukommen haben, betreffen das Ordnungsverhalten iSv. § 75 Abs. 3 Nr. 15BPersVG.2. Das Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung ist insoweit nicht durch den Einleitungssatz des § 75 Abs. 3BPersVG wegen des Bestehens einer amerikanischen Gesetzesregelung ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob amerikanische Rechtsvorschriften für den Ausschluss der Mitbestimmung überhaupt in Betracht kommen, bestehen für die regelungsbedürftige Angelegenheit jedenfalls keine abschließenden gesetzlichen Vorgaben.