BAG - Beschluß vom 27.09.2005
1 ABR 32/04
Normen:
BPersVG § 82 Abs. 1 § 75 Abs. 3 Nr. 15 § 75 Abs. 3 Einleitungssatz ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9 ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 1 letzter Satz, Abs. 6 ;
Fundstellen:
AuR 2006, 173
BAGE 116, 36
BB 2006, 784
NZA 2006, 568
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 26.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 66/03
ArbG Gießen, vom 22.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 11/02

Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle

BAG, Beschluß vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 1 ABR 32/04

DRsp Nr. 2006/6955

Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle

»Die Betriebsvertretung hat darüber mitzubestimmen, wie in Dienststellen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte bei der Weiterleitung und Befolgung des Vernehmungsersuchens eines Ermittlers von Diskriminierungsvorwürfen an zivile Beschäftigte verfahren werden soll.«

Orientierungssätze: 1. Regelungen innerhalb einer Dienststelle der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte darüber, mit welchen Maßgaben die Beschäftigten dem Vernehmungsersuchen eines Ermittlers von Diskriminierungsvorwürfen nachzukommen haben, betreffen das Ordnungsverhalten iSv. § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG. 2. Das Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung ist insoweit nicht durch den Einleitungssatz des § 75 Abs. 3 BPersVG wegen des Bestehens einer amerikanischen Gesetzesregelung ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob amerikanische Rechtsvorschriften für den Ausschluss der Mitbestimmung überhaupt in Betracht kommen, bestehen für die regelungsbedürftige Angelegenheit jedenfalls keine abschließenden gesetzlichen Vorgaben.

Normenkette:

BPersVG § 82 Abs. 1 § 75 Abs. 3 Nr. 15 § 75 Abs. 3 Einleitungssatz ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9 ;