LAG Baden-Württemberg, vom 31.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 92/03
ArbG Mannheim, vom 23.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 500/03
Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht - Ordentliche Kündigung während der Probezeit/Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats; Zulässiges Bestreiten des Arbeitnehmers mit Nichtwissen bei Kenntnis eines detaillierten Anhörungsbogens mit Datum und Unterschrift?; verspäteter Vortrag in zweiter Instanz
BAG, Urteil vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 2 AZR 193/04
DRsp Nr. 2005/14621
Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht - Ordentliche Kündigung während der Probezeit/Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats; Zulässiges Bestreiten des Arbeitnehmers mit Nichtwissen bei Kenntnis eines detaillierten Anhörungsbogens mit Datum und Unterschrift?; verspäteter Vortrag in zweiter Instanz
Orientierungssätze:1. Nach § 138 Abs. 4ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind. Die Parteien haben nach § 138 Abs. 1ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Jede Partei hat sich nach § 138 Abs. 2ZPO über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären. Gegenüber dieser prozessualen Mitwirkungspflicht stellt § 138 Abs. 4ZPO eine Ausnahmeregel dar, die in ihren Voraussetzungen eng auszulegen ist.
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