ArbG Flensburg, vom 18.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 533/03
Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung; Maßregelungsverbot - Sozialplanleistungen und Verzicht auf Kündigungsschutzklage; freiwillige, der Planungssicherheit des Arbeitgebers bei Betriebsänderungen dienende Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlungsgebot; Maßregelungsverbot des § 612a BGB
BAG, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 1 AZR 254/04
DRsp Nr. 2005/11346
Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung; Maßregelungsverbot - Sozialplanleistungen und Verzicht auf Kündigungsschutzklage; freiwillige, der Planungssicherheit des Arbeitgebers bei Betriebsänderungen dienende Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlungsgebot; Maßregelungsverbot des § 612aBGB
»1. Sozialplanleistungen dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden. An dieser Rechtslage hat sich durch den zum 1. Januar 2004 neu eingeführten § 1aKSchG nichts geändert.2. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem entsprechenden Verzicht abhängig zu machen, darf dadurch nicht umgangen werden.«
Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.