LAG Düsseldorf, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 15 TaBV 34/04
ArbG Düsseldorf, vom 23.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 76/03
Betriebsverfassungsrecht - Freistellungswahl; Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder während der Amtszeit des Betriebsrats
BAG, Beschluß vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 7 ABR 47/04
DRsp Nr. 2005/12166
Betriebsverfassungsrecht - Freistellungswahl; Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder während der Amtszeit des Betriebsrats
»Die Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder während der laufenden Amtszeit des Betriebsrats erfordert die Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder, wenn die ursprüngliche Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt ist. Einer vorherigen Abberufung der bisher Freigestellten bedarf es dazu nicht.«
Orientierungssätze:1. Wird die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder während der laufenden Amtszeit des Betriebsrats erhöht, sind alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder neu zu wählen, wenn die Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wurde. Eine vorherige Abberufung der bisher freigestellten Betriebsratsmitglieder nach § 38 Abs. 2 Satz 8, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG ist nicht erforderlich.
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