ArbG Berlin, vom 17.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 43 Ca 14413/97
Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Hotelbetrieb
LAG Berlin, Beschluß vom 04.03.1998 - Aktenzeichen 13 Sa 159/97
DRsp Nr. 2007/8052
Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Hotelbetrieb
»1. Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang i.S. von § 613aBGB setzt die Bewahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit und deren Fortführung durch den späteren Betreiber eines Hotels voraus.Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der bisherige Hotelinhaber aufgrund einer von den Hotelgrundstückseigentümern durchgeführten Zwangsräumung den Hotelbetrieb stilllegt, dem gesamten Personal kündigt, seine Betriebsgemeinschaft mit den Arbeitnehmern und die dem Betriebszweck dienende Organisation auflöst.2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der frühere Inhaber des Hotels teilweise einen bordellartigen Betrieb, zu dessen Gästen Homosexuelle und Strichjungen gehörten, geführt hat und eine neu gegründete GmbH, deren Gesellschafter ua die Eigentümer des Hotelgrundstücks sind, einen üblichen Hotel- und Beherbergungsbetrieb neu eröffnet. Dadurch ändert sich auch der Betriebszweck des Hotels.«