BAG - Urteil vom 04.03.1993
2 AZR 507/92
Normen:
BGB § 613a; BetrVG § 130 ; Notenwechsel vom 25. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten (BGBl 1990 II, S. 1252); ZPO § 62 Abs. 1 Alt. 1, § 256 Abs. 1, §§ 265, 308, 325, 536 ; Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBl 1990 II, S. 1274, 1275);
Fundstellen:
AP Nr. 101 § 613a BGB
BB 1993, 2456
EzA § 613a BGB Nr. 107
NJW 1994, 2172
NZA 1994, 260
SAE 1994, 350
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 299/91
LAG Berlin, vom 19.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 23/92

Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

BAG, Urteil vom 04.03.1993 - Aktenzeichen 2 AZR 507/92

DRsp Nr. 1994/1631

Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

»1. Klagt ein Arbeitnehmer in subjektiver Klagehäufung gegen den bisherigen Arbeitgeber und Betriebsinhaber auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch eine von diesem ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und gegen den behaupteten Betriebsübernehmer zugleich auf Feststellung, daß mit ihm das beim bisherigen Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis mit unverändertem Inhalt fortbesteht, dann entsteht zwischen den beklagten Arbeitgebern keine notwendige Streitgenossenschaft nach § 62 ZPO. 2. Gibt das Arbeitsgericht beiden Feststellungsklagen statt und legt nur der neue Arbeitgeber insoweit Berufung ein, als er als Hauptpartei unterlegen ist, so wird die Kündigungsschutzklage nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens. Wenn das Berufungsgericht trotzdem auch die Kündigungsschutzklage abweist, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen § 536 ZPO vor, der insoweit zur Aufhebung des Berufungsurteils führt.«

Normenkette:

BGB § 613a; BetrVG § 130 ; Notenwechsel vom 25. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten (BGBl 1990 II, S. 1252); ZPO § 62 Abs. 1 Alt. 1, § 256 Abs. 1, §§ 265, 308, 325, 536 ; Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBl 1990 II, S. 1274, 1275);

Tatbestand: