BAG - Urteil vom 07.06.2016
3 AZR 197/15
Normen:
BetrAVG § 1; BetrAVG § 4 Abs. 1; BetrAVG § 16 Abs. 1; BetrAVG § 16 Abs. 2; BGB § 134; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 15.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 40/15
ArbG Köln, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2161/13

Betriebsrentenanpassung und wirtschaftliche Lage des ArbeitgebersMaßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die wirtschaftliche LageDarlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers zur Ausübung billigen ErmessensParallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 191/15 - v. 07.06.2016

BAG, Urteil vom 07.06.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 197/15

DRsp Nr. 2017/16700

Betriebsrentenanpassung und wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die wirtschaftliche Lage Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers zur Ausübung billigen Ermessens Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 191/15 - v. 07.06.2016

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 40/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BetrAVG § 4 Abs. 1; § Abs. ;