LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2012
9 Sa 582/11
Normen:
BGB § 315; BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 07.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 891/11

Betriebsrentenanpassung in Konzernunternehmen; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur missbräuchlichen Ausübung der Konzernleitungsmacht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 582/11

DRsp Nr. 2012/7602

Betriebsrentenanpassung in Konzernunternehmen; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur missbräuchlichen Ausübung der Konzernleitungsmacht

1. Die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung insoweit, als das Unternehmen dadurch übermäßig belastet und seine Wettbewerbsfähigkeit gefährdet würde; diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Arbeitgeberin annehmen darf, dass es ihr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen. 2. Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden; Beurteilungsgrundlage für die demnach erforderliche Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung gezogen werden können.