Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2016 (
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01.07.2015 und 01.07.2016.
Der Kläger war bis zum 30. September 2010 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt in Hamburg. Seit dem 01. Oktober 2010 bezieht er von der Beklagten eine betriebliche Rente.
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