Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von € 1.334,01 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 71,70 brutto zu zahlen:
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