I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 10.04.2002 im Betrieb des antragstellenden Arbeitgebers in W. durchgeführten Betriebsratswahl.
Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Dialysebehandlung sowie die Nierentransplantation chronisch Nierenkranker finanziell und organisatorisch sicher zu stellen. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient er sich verschiedener Dialysezentren. Das W. Dialysezentrum befindet sich in der S.Straße 39, W.. Die Hauptverwaltung des Arbeitgebers hat ihren Sitz in N.-I.. Der Beteiligte zu 2) ist der am 10.04.2002 gewählte und aus drei Mitgliedern bestehende Betriebsrat.
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