I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl, die im April 2006 stattgefunden hat, und um die Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Kern des Streits ist die Frage, ob von einem anderen Arbeitgeber gestellte Arbeitnehmer bei der Betriebsgröße zu berücksichtigen und ob diese Arbeitnehmer wählbar sind.
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