Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.10.2010 in Sachen
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl vom 26.02.2010 im Wahlbezirk 245 D .
Bei der Beteiligten zu 1./Arbeitgeberin handelt es sich um ein Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in B -W , welches bundesweit in knapp 10.000 Verkaufsstellen/Filialen vornehmlich Drogerieartikel vertreibt. Beteiligter zu 2. ist der am 26.02.2010 im Wahlbezirk 245 D neu gewählte Betriebsrat.
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