Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2014-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Produktionsstandort der Antragstellerin und Beteiligten zu 1) im Chemiepark K selbstständig betriebsratsfähig ist oder nicht.
1. 2. 3.
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