I.
Beteiligte des vorliegenden Beschlussverfahrens um die Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung/Umgruppierung (§ 99 Abs. 4 BetrVG) sind die Arbeitgeberin und der 19-köpfige Betriebsrat eines Druckereibetriebes mit ca. 1.600 Beschäftigten in Köln. Der Arbeitnehmer W. ist dort als Schichtleiter in der Produktionszone Weiterverarbeitung beschäftigt, die Arbeitnehmer K. und S. als Saalmeister in der Produktionszone Druck; sie wurden bisher unter Eingruppierung in die tarifliche Gehaltsgruppe G 8 vergütet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|