In dem beim Arbeitsgericht Bielefeld am 23.01.1996 eingereichten Beschlussverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob eine Arbeitgeberin dem in ihrem Betrieb existierenden Betriebsrat ein eigenes Telefaxgerät, hilfsweise ein Modem, zur Verfügung zu stellen hat.
Die Antragsgegnerin, eine GmbH mit Sitz in Bielefeld (künftig: Arbeitgeberin), stellt mit zur Zeit etwa 356 Arbeitnehmern die Zeitung "W.-Blatt" her. Sie erbringt auch andere Dienstleistungen wie z.B. Personalverwaltung, Anzeigenakquisition, Vertriebsaufgaben, Buchhaltung, Verlagswerbung, Einkauf und Organisation für andere Firmen und für die drei GmbHs, die auf demselben Gelände wie sie angesiedelt und mit Wirkung zum 01.06.1994 durch rechtliche Verselbständigung der technischen Abteilungen der Arbeitgeberin Satz, Druck und Vertrieb entstanden sind. Der Antragsteller des Verfahrens ist der zuletzt im Dezember 1996 von der Belegschaft der Arbeitgeberin gewählte neunköpfige Betriebsrat (künftig: BR), dessen Vorsitzender Herr ... ist.
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