LAG Berlin - Beschluss vom 12.05.1995
16 TaBV 8/94
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 208/94

Betriebsrat: Nachwahl eines freigestellten Mitglieds

LAG Berlin, Beschluss vom 12.05.1995 - Aktenzeichen 16 TaBV 8/94

DRsp Nr. 2001/9117

Betriebsrat: Nachwahl eines freigestellten Mitglieds

Scheidet ein freigestelltes (in die Freistellung durch Verhältniswahl gewähltes) Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat aus, so entscheidet der Betriebsrat über die Neubesetzung der Freistellung mit einfacher Stimmenmehrheit auch dann, wenn die Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, noch nicht erschöpft ist; ein Nachrücken in die Freistellung analog § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BetrVG findet nicht statt (von BAG NZA 1993, 910 - DRsp-ROM Nr. 1996/6315 - offen gelassen).

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten (jetzt noch) über die Frage, ob - nach dem Ausscheiden eines freigestellten (in die Freistellung durch Verhältniswahl gewählten) Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat - ein Ersatzmitglied der Liste, der das ausgeschiedene Betriebsratsmitglied angehört hat, in die Freistellung analog § 25 Abs. 1 und 2 Satz 1 BetrVG nachrückt, oder ob der Betriebsrat mit einfacher Stimmenmehrheit über die Freistellung neu entscheiden kann.