I.
Die Beteiligten streiten (jetzt noch) über die Frage, ob - nach dem Ausscheiden eines freigestellten (in die Freistellung durch Verhältniswahl gewählten) Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat - ein Ersatzmitglied der Liste, der das ausgeschiedene Betriebsratsmitglied angehört hat, in die Freistellung analog § 25 Abs. 1 und 2 Satz 1 BetrVG nachrückt, oder ob der Betriebsrat mit einfacher Stimmenmehrheit über die Freistellung neu entscheiden kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|