LAG Niedersachsen, vom 13.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 455/73
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 23.09.1975 - Aktenzeichen 1 AZR 60/74
DRsp Nr. 2007/24654
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber Abmahnungen, Verwarnungen und Verweisen wegen Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung erteilt, nicht hingegen bei Rügen, die sich nur auf Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Einzelarbeitsvertrag beziehen.