Antragsteller und Beteiligter zu 1) ist der bei der Antragsgegnerin, der Beteiligten zu 2), aus neun Mitgliedern bestehende Betriebsrat in deren ..., in dem etwa 270 Arbeitnehmer tätig sind. Zu ihnen gehören auch Teilzeitkräfte, so die Arbeitnehmerin M. G. mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, die Arbeitnehmerin E. I. mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am letzten Freitag im Monat von 7.30 Uhr bis 12.50 Uhr, die Arbeitnehmerinnen ... und ... mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 25 Stunden wöchentlich.
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