LAG Düsseldorf, vom 25.09.1073 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BVTa 15/73
Betriebsrat: Ersatz von Reisekosten bei Schulungsmaßnahmen
BAG, Beschluß vom 23.06.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 104/73
DRsp Nr. 2007/24690
Betriebsrat: Ersatz von Reisekosten bei Schulungsmaßnahmen
»1. Besteht in einem Betrieb eine für alle Arbeitnehmer verbindliche betriebliche Reisekostenregelung, so ist diese grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn dort geregelte Kosten Betriebsratsmitgliedern bei einer Betriebsratstätigkeit (Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S. von § 37 Abs. 6BetrVG) entstehen (Bestätigung von BAG AP Nr. 6 zu § 40BetrVG 1972).2. § 78 Satz 2 BetrVG setzt notwendig einen Vergleich der Betriebsratstätigkeit mit der Nichtbetriebsratstätigkeit voraus; andernfalls wäre diese Bestimmung überflüssig.3. Aus § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG kann keine dem Leitsatz 1 widersprechende Auffassung hergeleitet werden, weil auch danach Mitglieder des Personalrates ohne Rücksicht auf die bei Personalratstätigkeit tatsächlich entstandenen Kosten auf eine Pauschalregelung verwiesen werden. Die gleichmäßige reisekostenrechtliche Behandlung aller Personalratsmitglieder steht diesem Grundsatz nicht entgegen.«