ArbG Hannover, vom 31.05.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 9/73
LAG Niedersachsen, vom 27.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 1 TaBV 35/73
Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
BAG, Beschluß vom 26.08.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 12/74
DRsp Nr. 2007/24668
Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
»Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer von der zuständigen Arbeitsbehörde nach § 37 Abs. 7BetrVG als geeignet anerkannten Schulungs- oder Bildungsveranstaltung teil und will es diese Teilnahme für seine Person nach § 37 Abs. 6BetrVG als erforderlich beurteilt wissen - was im Einzelfall möglich ist (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 37BetrVG 1972) -, so bedarf es regelmäßig eines besonders sorgfältigen Vortrages der Tatsachen, die sein Begehren begründen sollen.«