I.
Der antragstellende Betriebsrat begehrt von dem am Verfahren beteiligten Arbeitgeber Auskünfte über die berufliche Weiterbildung.
Der Arbeitgeber beschäftigt in seinem Betrieb in P. etwa 5200 Arbeitnehmer. Antragsteller ist der dort gebildete Betriebsrat. Der Betriebsrat hat einen Aus- und Weiterbildungsausschuss gebildet.
Mit Schreiben vom 17.03.1995 bat der Aus- und Weiterbildungsausschuss den Arbeitgeber um folgende Informationen:
"1. Gesamt-Budget für die berufliche Weiterbildung für den Standort P.
2. Verteilung des Budgets auf die einzelnen Kostenstellen
3. Inanspruchnahme des Budgets zum letzten Abrechnungszeitpunkt
4. Welche beruflichen Bildungsmaßnahmen sind für wie viel Mitarbeiter geplant? Wie verteilen sich die Teilnehmer auf die Kostenstellen?"
Der Arbeitgeber erwiderte mit Schreiben vom 11.05.1995 wie folgt:
"Budget für berufliche Weiterbildung
Sehr geehrter Herr ...,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|