LAG Hamm - Beschluss vom 17.02.2012
10 TaBV 63/11
Fundstellen:
BB 2012, 2124
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 13.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 30/10

Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

LAG Hamm, Beschluss vom 17.02.2012 - Aktenzeichen 10 TaBV 63/11

DRsp Nr. 2012/7991

Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG zustehen, auch wenn er bei der Erteilung von Abmahnungen selbst kein Mitbestimmungsrecht hat. Datenschutzrechtliche Bestimmungen stehen dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 13.04.2011 – 1 BV 30/10 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe

A

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über erteilte Abmahnungen.

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie im Bereich der Lager- und Abfalltechnik. In ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat, der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens, gewählt.