Betriebsrat: Anhörungsanspruch trotz geäußerten Verzichts auf Anhörung
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.1994 - Aktenzeichen 16 Sa 22/94
DRsp Nr. 2002/6546
Betriebsrat: Anhörungsanspruch trotz geäußerten Verzichts auf Anhörung
1. Selbst wenn sich der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber eindeutig dahingehend geäußert hat, er lege zukünftig keinen Wert mehr auf Unterrichtung über beabsichtigte Kündigungen, ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, ihn vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören.2. Ein Mitglied des Betriebsrats kann sein Amt nicht wirksam durch einfache Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber niederlegen.