BSG, Urteil vom 17.05.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 10/88
DRsp Nr. 1999/6748
Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis
1. Eine Betriebseinstellung ist auch dann kein neues Insolvenzereignis, wenn der Konkursverwalter das Unternehmen nach der Konkurseröffnung über längere Zeit fortgeführt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]