ArbG Lübeck, vom 19.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3196/08
Betriebsbedingte Kündigung eines Werkstattgehilfen in Kleinbetrieb; unsubstantiierter Einwand der Treuwidrigkeit aufgrund langer Betriebszugehörigkeit; abgestufte Darlegungslast der Parteien
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 153/09
DRsp Nr. 2009/22671
Betriebsbedingte Kündigung eines Werkstattgehilfen in Kleinbetrieb; unsubstantiierter Einwand der Treuwidrigkeit aufgrund langer Betriebszugehörigkeit; abgestufte Darlegungslast der Parteien
1. Eine Kündigung verstößt in der Regel nur dann gegen § 242BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1KSchG nicht erfasst sind; es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen.2. Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechts scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt; die gebotene Berücksichtigung des durch langjährige Beschäftigung entstandenen Vertrauens erfordert, dass der Grund für Kündigungen gegenüber langjährig beschäftigten Arbeitnehmern auch angesichts der Betriebszugehörigkeit "einleuchten" muss.
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