LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.05.2011
16 Sa 113/11
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Buchst. b;; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;; KSchG § 1 Abs. 3 S. 3;; BPersVG § 79 Abs. 1 S. 1;; BGB § 242;; Schutz TV § 4;; ZA-NTS (Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut) Art. 56 Abs. 6;; ZA-NTS (Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut) Art. 56 Abs. 9;
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 16.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2680/10

Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete Kündigungsschutzklage eines Kraftfahrzeugmechanikers bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz und zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 113/11

DRsp Nr. 2011/15575

Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete Kündigungsschutzklage eines Kraftfahrzeugmechanikers bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz und zur Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist. 2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 - 3 Ca 2680/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3;; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Buchst. b;; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;; KSchG § 1 Abs. 3 S. 3;; BPersVG § 79 Abs. 1 S. 1;; BGB § 242;; Schutz TV § 4;; ZA-NTS (Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut) Art. 56 Abs. 6;; ZA-NTS (Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut) Art. 56 Abs. 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.