Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.09.2008 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen fristgerechten betriebsbedingten Kündigung vom 24.01.2008 zum 31.08.2008.
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