BAG - Urteil vom 22.09.2005
2 AZR 208/05
Normen:
BetrVG § 102 ; KSchG § 1 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BB 2006, 1572
DB 2006, 1118
NZA 2007, 1320
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Sa 74/04
ArbG Mannheim, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 285/03

Betriebsbedingte Änderungs- und Beendigungskündigungen aufgrund eines unternehmerischen Gesamtkonzepts zur Umgestaltung bisheriger Arbeitsplätze und Verringerung des bisherigen Arbeitsumfangs - Auswahl der zu beendenden Arbeitsverhältnisse nach den Grundsätzen der Sozialauswahl - Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

BAG, Urteil vom 22.09.2005 - Aktenzeichen 2 AZR 208/05

DRsp Nr. 2006/10871

Betriebsbedingte Änderungs- und Beendigungskündigungen aufgrund eines unternehmerischen Gesamtkonzepts zur Umgestaltung bisheriger Arbeitsplätze und Verringerung des bisherigen Arbeitsumfangs - Auswahl der zu beendenden Arbeitsverhältnisse nach den Grundsätzen der Sozialauswahl - Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

Orientierungssätze:1. Eine unternehmerische Entscheidung zur Reorganisation kann auch ein Gesamtkonzept beinhalten, das sowohl die Umgestaltung aller bisherigen Arbeitsplätze als auch die Reduzierung des bisherigen Arbeitsvolumens zum Gegenstand hat.2. Die durch dieses Gesamtkonzept notwendig werdenden Änderungs- und Beendigungskündigungen können durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt sein.