SG Chemnitz, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 RA 366/03
Betriebliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz beim Konsortium Investkomplex, Handel, Hauptauftraggeber der früheren DDR
LSG Chemnitz, Urteil vom 24.06.2005 - Aktenzeichen L 4 RA 341/04
DRsp Nr. 2008/16895
Betriebliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz beim "Konsortium Investkomplex, Handel, Hauptauftraggeber" der früheren DDR
Das "Konsortium Investkomplex, Handel, Hauptauftraggeber" der früheren DDR erfüllt nicht die betrieblichen Voraussetzungen für die Einbeziehung seiner Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]