LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.06.2005
16 Sa 1204/04
Normen:
BMTV Bundesverband Deutsche Privatkrankenanstalten;
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 19.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 746/03

betriebliche Übung bei Zusatzurlaub; Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.06.2005 - Aktenzeichen 16 Sa 1204/04

DRsp Nr. 2005/15998

betriebliche Übung bei Zusatzurlaub; Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material

»1. Ergibt sich aus der betrieblichen Praxis, dass die Beklagte nur die Tarifverträge einhalten wollte, kann eine betriebliche Übung der Gewährung von Zusatzurlaub trotz langjähriger Gewährung nicht entstehen. 2. Der tarifliche Betriff "Arbeiten mit infektiösem Material" beinhaltet, dass mit Material gearbeitet wird, dass bereits infiziert, d. h. ansteckend ist. Eine potentielle Gefahr der Ansteckung reicht nicht aus.«

Normenkette:

BMTV Bundesverband Deutsche Privatkrankenanstalten;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf tariflichen Zusatzurlaub.

Der 1952 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit Mai 1976 als Krankenpfleger in Vollzeit beschäftigt. Er ist in den Kliniken der Beklagten in O... auf der Station Urologie beschäftigt.

Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen ist der Arbeitsvertrag vom 21.06.1978 nebst Nachträgen. Wegen des Inhalts wird auf diese (Blatt 111 bis 116 d. A.) verwiesen.

Hierin ist u. a. vereinbart, dass auf das Arbeitsverhältnis in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden: