:
Der am 10. Juni 1926 geborene Kläger war vom 10. November 1947 bis zu seiner Entlassung aus betriebsbedingten Gründen am 31. Januar 1974 bei dem Trägerunternehmen des Beklagten als Bauarbeiter beschäftigt. Seit dem 1. Dezember 1976 bezieht er aus der gesetzlichen Sozialversicherung Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Der Beklagte wurde im Jahre 1946 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins als betriebliche Unterstützungskasse errichtet. In der Vereinssatzung vom 3. Dezember 1946 heißt es:
"§ 2
Zweck des Vereins ist, den Gefolgschaftsangehörigen der Firma bzw. deren Angehörigen für treue, langjährige Dienstleistungen bei Eintritt von Dienstunfähigkeit nach Ablauf einer bestimmten Dienstzeit oder in sonstigen Fällen von Bedürftigkeit eine einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung zu gewähren. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ebenso wie die Verfolgung politischer Ziele ausgeschlossen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|