Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2008 -
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers.
Der Kläger ist 1937 geboren. Er war in der Zeit vom 1. November 1990 bis zum 30. Juni 1997 bei der R E AG, einer Rechtsvorgängerin der Beklagten, tätig. Der Anstellungsvertrag vom 2. Oktober 1990 enthält hinsichtlich der Versorgung folgende Regelung:
"6. Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung
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