LAG Düsseldorf, vom 10.09.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 837/73
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
BAG, Urteil vom 13.02.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 24/74
DRsp Nr. 2007/24755
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
»1. Der Senat hat in seinen Entscheidungen BAGE 25, 398 = AP Nr. 3 zu § 242BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit und BAG AP Nr. 4 zu § 242BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit ausgesprochen, wegen der damals in Gang befindlichen gesetzlichen Regelung der Unverfallbarkeit sei es den Gerichten verwehrt, die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwanzig Jahren im Wege der Rechtsfortbildung zu bejahen. Hieran hält der Senat fest.2. Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ist eine andere Betrachtung nicht geboten, da der Gesetzgeber eine rückwirkende Geltung der Bestimmung über die Unverfallbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen hat (§ 32 Satz 1 BetrAVG, § 26BetrAVG).«