AP Nr. 13 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 19.06.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 196/74
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
BAG, Urteil vom 29.09.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 484/75
DRsp Nr. 2007/24652
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
1. Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist eine Änderung der ständigen Rechtsprechung, wonach die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften erst bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren gegeben ist, nicht veranlaßt, zumal der Gesetzgeber eine rückwirkende Geltung der Bestimmungen über die Unverfallbarkeit (§ 32 S. 1, § 26BetrAVG) ausdrücklich ausgeschlossen hat.2. Dies trifft auch auf Schwerbehinderte zu.