Die Beklagte unterhält in L - eine größere Werkanlage, zu der u.a. Hochöfen, eine Kokerei und eine Zementfabrik gehören. Eine dem Werk eingegliederte Kupferhütte ist im Jahre 1971 stillgelegt worden. Die Beklagte hat außerdem ihre Belegschaft im Laufe des Jahres 1971 von 2.3J8 auf 1.412 Arbeitnehmer vermindert.
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