Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. September 2009 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Anpassung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Der Kläger war bei der Beklagten als Tarifangestellter langjährig beschäftigt und bezieht seit dem 1. August 2001 eine Betriebsrente. Grundlage für die Gewährung der Betriebsrente des Klägers ist die Versorgungsordnung 1976 (VO 1976), die ua. regelt:
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