LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.08.2011
3 Sa 60/11
Normen:
Tarifvertrag über die Versorgung für die beschäftigten Fluglotsen (VersTV) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die beschäftigten Fluglotsen (Ü-VersTV-Lotsen) § 8 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 01.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 350/10

Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung [§ 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VerstTV-Lotsen]; Bemessung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.08.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 60/11

DRsp Nr. 2012/13847

Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung [§ 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VerstTV-Lotsen]; Bemessung

1. Nach § 4 Abs. 1 VersTV ist die operative Zulage Bestandteil des ruhegeldfähigen Jahreseinkommens mit der Folge, dass es bei Nichtberücksichtigung der operativen Zulage nach dem ZTV zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers gegenüber Mitarbeitern kommen würde, die bis zum Renteneintritt weitergearbeitet haben. 2. Diesen Benachteiligungen will § 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VersTV-Lotsen erkennbar entgegenwirken, der der Fortschreibung des ruhegeldfähigen Jahreseinkommens während der Übergangsversorgung um stattfindende Tariferhöhungen dienst, da die in der Übergangsversorgung befindlichen Mitarbeiter nicht von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden sollen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 01. Dezember 2010 - 5 Ca 350/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag über die Versorgung für die beschäftigten Fluglotsen (VersTV) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die beschäftigten Fluglotsen (Ü-VersTV-Lotsen) § 8 Abs. 2;

Tatbestand: