LAG Köln - Urteil vom 20.01.2012
4 Sa 1559/10
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1b Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5; BetrAVG § 30f S. 1; BetrAVG § 6 S. 1; SGB VI § 235 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 8265/07

Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung aufgrund des Barber-Urteils des EuGH

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 1559/10

DRsp Nr. 2012/9405

Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung aufgrund des „Barber“-Urteils des EuGH

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Zur Berechnung (Quotierung und Kürzung) der Vollrente bei einer aus Besitzstandsrente, Pensionskassenrente und Zusatzversorgung aus Versorgungsordnung bestehenden betrieblichen Altersversorgung nach BAG EzA § 2BetrAVGNr. 31 und AP Nr. 62 zu § 2BetrAVG.

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die den Parteien zugestellte Urteilsausfertigung mit dem „Verkündungsdatum

03. November 2010“ rechtlich wirkungslos ist.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2010 - 9 Ca 8265/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1b Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5; BetrAVG § 30f S. 1; BetrAVG § 6 S. 1; SGB VI § 235 Abs. 2;

Tatbestand