LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2011
13 Sa 155/10
Normen:
§ 2 Abs. 1 BetrAVG; BGB § 613a Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 29.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 142/10

Betriebliche Altersversorgung nach Betriebsübergang; Ablösung einer Pensionsordnung durch einen Kapitalkontenplan

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 155/10

DRsp Nr. 2012/4648

Betriebliche Altersversorgung nach Betriebsübergang; Ablösung einer Pensionsordnung durch einen Kapitalkontenplan

Für Eingriffe in künftige, dienstzeitabhängige Zuwächse der betrieblichen Altersversorgung reichen sachlich-proportionale Gründe aus. Diese ergeben sich bereits aus dem Interesse des Betriebserwerbers, die Versorgungsbedingungen zu vereinheitlichen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29.10.2010 (3 Ca 142/10) wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 2 Abs. 1 BetrAVG; BGB § 613a Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten hinsichtlich der Berechnung über einen vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente durch die Beklagte.