LAG Hamm - Urteil vom 16.04.1996
6 Sa 1127/95
Normen:
BAT § 4 ; BGB §§ 151, 242 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1775
BetrAV 1996, 294
DB 1996, 2087
EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 18
LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 19
ZTR 1996, 475

betriebliche Altersversorgung: irrtümlich erbrachte Versorgungsleistungen - Vertrauensschutz

LAG Hamm, Urteil vom 16.04.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 1127/95

DRsp Nr. 2001/5880

betriebliche Altersversorgung: irrtümlich erbrachte Versorgungsleistungen - Vertrauensschutz

1. Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und damit auch seine Hinterbliebenen können bei langjährig irrtümlich gezahlten Versorgungsleistungen ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, die Vergünstigungen seien Vertragsbestandteil und würden auf Dauer weitergewährt. Im Zweifel gilt vielmehr Normvollzug, der den Vertrauensschutz der Versorgungsberechtigten eingrenzt. 2. Die über das Entstehen einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst entwickelten Grundsätze gelten auch für kommunale Eigengesellschaften.

Normenkette:

BAT § 4 ; BGB §§ 151, 242 ;
Fundstellen
BB 1996, 1775
BetrAV 1996, 294
DB 1996, 2087
EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 18
LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 19
ZTR 1996, 475