LAG Köln - Urteil vom 17.04.2012
11 Sa 1285/10
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 125/10

Betriebliche Altersversorgung; Höhe einer Versorgungszusage

LAG Köln, Urteil vom 17.04.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 1285/10

DRsp Nr. 2012/18056

Betriebliche Altersversorgung; Höhe einer Versorgungszusage

- Einzelfall -

Behauptet der Arbeitnehmer, ihm sei eine Versorgungszusage in einer bestimmten Höhe gemacht worden, ist er dafür beweispflichtig.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2010 - 14 Ca 125/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe einer Versorgungszusage.

Der am 1943 geborene Kläger war seit dem 01.01.1990 auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 01.07.1990 (Bl. 6 ff. d.A.) bei der Firma G P GmbH, die später in G t GmbH umfirmierte, beschäftigt.

Nach Insolvenz der Arbeitgeberin leistete der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung an den Kläger unter Zugrundelegung eines Schreibens der Arbeitgeberin vom 04.12.2008 über die Höhe der betrieblichen Altersrente an den Kläger monatliche Versorgungsleistungen in Höhe von 85,51 €.

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