LAG Köln - Urteil vom 21.05.1992
5 Sa 105/92
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BB 1993, 73
BetrAV 1992, 202
DB 1992, 1531
KTS 1992, 567
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.09.1991 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 7544/90

betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des herrschenden Konzernunternehmens bei Sanierung eines abhängigen Unternehmens

LAG Köln, Urteil vom 21.05.1992 - Aktenzeichen 5 Sa 105/92

DRsp Nr. 2001/14627

betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des herrschenden Konzernunternehmens bei Sanierung eines abhängigen Unternehmens

Entscheidet sich die Konzernobergesellschaft dazu, eine Sanierung des von ihr abhängigen Unternehmens durchzuführen und dieses nicht zu liquidieren, so muss sie auch die hieraus entstehenden Lasten jedenfalls insoweit ohne Inanspruchnahme der Betriebsrentner der Konzerntochter tragen, als sie auch die Sanierung nicht selbst in die Gefahr einer wirtschaftlichen Notlage gerät.

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Tatbestand: