LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.05.2011
21 Sa 123/10
Normen:
AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 10; BetrAVG § 1; BetrAVG § 75 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 21.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 12903/09

Betriebliche Altersversorgung; Einführung eines neuen Systems [Anknüpfung an das Lebensalter]; Stichtagsregelung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2011 - Aktenzeichen 21 Sa 123/10

DRsp Nr. 2012/4660

Betriebliche Altersversorgung; Einführung eines neuen Systems [Anknüpfung an das Lebensalter]; Stichtagsregelung

Zur Frage der Wirksamkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung für die Geltung/Anwendung einer geänderten betrieblichen Altersversorgung (Betriebsvereinbarung), die an das Lebensalter des Arbeitnehmers anknüpft.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.10.2010 - 11 Ca 12903/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 10; BetrAVG § 1; BetrAVG § 75 Abs. 1;

Tatbestand:

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist dem Kläger betriebliche Altersrente gemäß dem seit 01.01.2009 bei ihr neu eingeführten System der betrieblichen Altersversorgung mit der Bezeichnung D... -Vorsorge-Kapital (DVK) zu gewähren.