1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17. März 2011
-
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte bei der Berechnung von Frühpensionsleistungen des Klägers einen dem Kläger als freigestelltem Betriebsratsmitglied gezahlten Vergütungsausgleich für Überstundenarbeit zu berücksichtigen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|