LAG Köln - Urteil vom 04.04.2012
9 Sa 976/11
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 17.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3502/10

Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Einbeziehung von Überstunden

LAG Köln, Urteil vom 04.04.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 976/11

DRsp Nr. 2012/18289

Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Einbeziehung von Überstunden

Bei der Bemessung von Frühpensionsleistungen nach den RL 02/89 ist der gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied gewährte pauschale Entgeltausgleich für Überstundenarbeit nicht als "noch bestehende Überstundenpauschale" i. S. d. § 5 Abs. 1 RL 02/89 zu berücksichtigen.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17. März 2011

- 8 Ca 3502/10 d - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte bei der Berechnung von Frühpensionsleistungen des Klägers einen dem Kläger als freigestelltem Betriebsratsmitglied gezahlten Vergütungsausgleich für Überstundenarbeit zu berücksichtigen hat.